Zuerst einen Arzt rufen. Dann uns.
Erste Schritte im Trauerfall
Ganz gleich, ob der Tod eines nahestehenden Menschen völlig unerwartet kommt oder Sie sich, zum Beispiel aufgrund von Alter oder einer langen Krankheit, darauf vorbereiten konnten – wenn es so weit ist, erleben Sie als Angehörige eine Ausnahmesituation. Deshalb sind wir sofort für Sie da.
Was zuerst zu tun ist:
Rufen Sie den Hausarzt an. Ist dieser nicht verfügbar, wählen Sie die Nummer des ärztlichen Notdienstes (Tel.: 116 117). Nur die Mediziner dürfen den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen.
Was danach zu tun ist:
Rufen Sie uns unter der Nummer 03473 – 2137 uns an. Wir sind rund um die Uhr für Sie verfügbar.

Was wir benötigen:
Um alle Formalitäten für Sie zu erledigen – denn genau dafür sind wir da –, sind einige Unterlagen erforderlich. Wenn Sie diese bereits im Vorfeld zusammenstellen können, ist das ideal. Falls nicht, helfen wir Ihnen dabei. Wir benötigen:
- Personalausweis oder Meldebescheinigung des Verstorbenen
- Todesbescheinigung
- Bei Ledigen: Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten: Auszug aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister
- Bei Geschiedenen: rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Eheregister
- Bei Verwitweten: Heirats- und Sterbeurkunde des Ehepartners oder Auszug aus dem Eheregister mit Sterbeeintrag
- Rentenversicherungsnachweis oder Rentenbescheid
- Chipkarte der Krankenkasse, ggf. weitere Versicherungspolicen
- Falls vorhanden (und was zu empfehlen ist): Bestattungsvorsorgevertrag